DIE FRAGE
„In meinem Vertrag steht, ich kann eine betriebliche Altersvorsorge über meinen Arbeitgeber abschließen, der auch was dazuzahlt. Klingt erstmal gut — aber lohnt sich das wirklich, oder ist das nur ein Trick, damit ich auf Gehalt verzichte?“
Lena, 26, hat in ihrem Arbeitsvertrag (→ Reihe „Ein Jahr im Leben von Lena“, Folge 1) ein Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) entdeckt. Ihr Arbeitgeber bietet einen Zuschuss von 20 % auf die Entgeltumwandlung an. Sie ist unsicher, ob sie zugreifen soll.
Eine sehr berechtigte Skepsis — und genau die richtige Frage, denn „der Arbeitgeber zahlt was dazu“ klingt erstmal nach einem Geschenk, ist aber tatsächlich etwas komplizierter. Schauen wir uns das ehrlich an.
Kurz gesagt
Wenn der Arbeitgeber wirklich zusätzlich draufzahlt (nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen 15 %), ist das fast immer ein gutes Angebot — aber nur, wenn die Kosten des Vertrags niedrig sind und du die Bindung bis zur Rente akzeptieren kannst.
Die ausführliche Antwort
Bei der betrieblichen Altersvorsorge per Entgeltumwandlung wird ein Teil deines Bruttogehalts in die bAV eingezahlt, statt ausgezahlt zu werden. Das hat zwei direkte Effekte: Du zahlst weniger Steuern und Sozialabgaben auf den umgewandelten Betrag (weil er gar nicht erst als Brutto-Gehalt zählt), aber später in der Rente wird die Auszahlung wieder voll versteuert und es fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Seit 2019 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, mindestens 15 % der eingesparten Sozialabgaben als Zuschuss weiterzugeben — das ist also kein „Bonus“, sondern Pflicht.
Bei Lena ist der Zuschuss mit 20 % etwas höher als das gesetzliche Minimum — das ist ein positives Signal, aber kein Grund, blind zuzugreifen. Die entscheidende Frage ist: Wie hoch sind die Kosten des Vertrags? Viele bAV-Verträge laufen über Versicherungsprodukte mit Garantiezins und vergleichsweise hohen Verwaltungskosten, was die tatsächliche Rendite stark schmälern kann. Wenn die Kosten niedrig sind (z. B. bei Direktversicherungen mit fondsgebundener Anlage und niedrigen Verwaltungsgebühren), kann der Steuer- und Zuschusseffekt den Renditenachteil locker ausgleichen oder übertreffen. Wenn die Kosten hoch sind, kann es passieren, dass ein eigener ETF- / Fondssparplan trotz fehlender Förderung am Ende mehr bringt.
Der zweite wichtige Punkt: Flexibilität. Das Geld in der bAV ist bis zur Rente gebunden — anders als ein ETF- / Fondsportfolio, auf das Lena im Notfall (oder für einen früheren Wunsch wie ein Privates Rentendepot über eine Immobilie) zugreifen könnte. Wenn Lena vorhat, in den nächsten Jahren den Arbeitgeber zu wechseln, sollte sie zudem prüfen, ob und wie sich der Vertrag portabel mitnehmen lässt — das ist nicht bei jedem Anbieter unkompliziert.
Mein Vorschlag für Lena wäre: Sich die genauen Vertragsbedingungen geben lassen (Anbieter, Kostenstruktur, Garantiezins vs. fondsgebunden) und das mit den Eckdaten eines regulären ETF- / Fondssparplans vergleichen — am besten bevor sie unterschreibt, nicht danach. Eine pauschale Empfehlung „immer ja“ oder „immer nein“ wäre hier unseriös, weil es stark vom konkreten Angebot abhängt.
✅ ZUM MITNEHMEN
Frag deine Personalabteilung nach dem konkreten Produktinformationsblatt der bAV (Kosten, Garantiezins, Anbieter) — das ist dein gutes Recht. Erst mit diesen Zahlen lässt sich seriös vergleichen, ob sich die bAV für dich lohnt oder ob ein eigener Sparplan die bessere Wahl ist.
💬 Was denkst du? Hast du eine betriebliche Altersvorsorge — und hast du dir die Kostenstruktur vor der Unterschrift genau angeschaut? Was hättest du an Lenas Stelle gemacht?
📬 Eigene Frage? Schreib mir auf LinkedIn oder im kostenlosen Erstgespräch — vielleicht wird sie zur nächsten Folge.
